Rechtsanwalt für Sozialrecht in München

Das Gebiet Sozialrecht ist äußerst vielfältig und sehr kompliziert. Darüber hinaus ist es gebührenrechtlich nicht lukrativ, so dass sich nur wenige Anwälte mit dem Sozialrecht auseinander setzen.

Aber auch das Sozialrecht muss bearbeitet werden, zumal hier ein extrem hoher Beratungsbedarf besteht. Dies zeigt sich schon an der stark ansteigenden Anzahl der Klagen, die bei den Sozialgerichten eingehen.

Ich vertrete Sie bei Bedarf in Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Sozialversicherungsbehörden sowie bei sich daran anschließenden Klageverfahren vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Bayern, insbesondere bei Ablehnung von beantragter In allen Fällen müssen jeweils dringend Fristen beachtet werden. Diese betragen 1 Monat zur Einlegung von Widersprüchen nach ablehnenden Bescheiden und ebenso 1 Monat zur Erhebung von Klagen gegen Widerspruchsbescheide.

Maßgeblich für den Beginn der Frist ist jeweils das Datum des Zugangs des Bescheids.

Mithilfe vom Prozesskostenrechner können Sie direkt auf meiner Website Ihr Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses abschätzen.

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