Abfindung München

Neues zum Abfindungsrecht (aus dem Arbeitsrecht)

Die überwiegende Anzahl der beim Arbeitsgericht (auch in München) eingeleiteten Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich. Vergleich bedeutet in diesen Fällen ein gegenseitiges Nachgeben. Der Arbeitnehmer gibt dadurch nach, dass er auf eine Weiterbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber verzichtet und der Arbeitgeber dadurch, dass er dem Arbeitnehmer hierfür eine Abfindung bezahlt.

Die Höhe der Abfindung richtet sich in den meisten Fällen nach den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage. Sind diese eher gering, tendiert die Abfindung gegen Null. Sind Sie hoch, sind der Abfindung nach oben nur durch die Finanzkraft des Arbeitgebers Grenzen gesetzt. Sehr oft sind aber die Ausgänge von Kündigungsschutzverfahren völlig offen, d.h. beide Parteien können am Ende den Prozess gewinnen.

Wenn trotzdem Vergleichsbereitschaft besteht, kommt beim Arbeitsgericht München in der Regel der sogenannte "Haustarif" zur Anwendung. Danach wird die Höhe der Abfindung durch die Anzahl der Beschäftigungsjahre und den halbierten Bruttomonatsverdienst ermittelt. Diese Faktoren werden multipliziert. (Beispiel: 5 Jahre x 3.800,00 EUR pro Monat : 2 = 9.500,00 EUR mögliche Abfindung) Dies sind jedoch nur Anhaltspunkte. Entscheidend für Höhe der Abfindung ist am Ende das Verhandlungsgeschick der Parteien, bzw. deren Vertreter.


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