Prozesskostenrechner

Grundsätzliches und Bedienhinweise: Mithilfe vom Prozesskostenrechner können Sie Ihre Kosten für einen Gerichtsprozess grob überschlagen. Um die möglichen Anwalts- und Prozesskosten zu überschlagen, geben Sie einfach in den Prozesskostenrechner (siehe unten) einen Streitwert ein. Im Arbeitsrecht richtet sich der Streitwert immer nach Ihrem Verdienst. Als Arbeitnehmer können Sie hier dann immer mit drei Monatsgehältern rechnen. Der Prozesskostenrechner überschlägt Ihnen dann die möglichen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Wichtig: Gewinnen Sie Ihren Prozess, müssen die Prozesskosten immer von der Gegnerseite übernommen werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht vor Arbeitsgerichten. Hier trägt in der ersten Instanz jeder seine Kosten selbst. Vor den Sozialgerichten fallen nach einem gewonnen Prozess grundsätzlich keine Kosten an ...

Unter folgendem Link gelangen Sie übrigens direkt zum Prozesskostenrechner ...

Tipp: Unter Umständen haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Nähere und aktuelle Informationen hierzu finden Sie direkt unter Wikipedia.de.

Kosten für eine Rechtsberatung

Die Kosten der rechtlichen Beratung ergeben sich immer nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Nähere Informationen finden Sie hierzu übrigens auch direkt bei der Bundesrechtsanwaltkammer.

Was heisst das für Sie als Mandant? Unter Umständen trägt Ihre Rechtschutzversicherung diese Kosten. Gerne informiere ich Sie über die anfallenden Kosten einer Rechtsberatung bzw. Prozesskosten im Bereich Arbeitsrecht und oder Sozialrecht.

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