Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München

Arbeitsverhältnisse enden entweder durch eine einvernehmliche Aufhebung (Auflösungsvertrag - Vorsicht: hierbei drohen erhebliche sozialversicherungs- rechtliche Nachteile, wie z.B. Sperrzeiten) oder durch Kündigung. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer aber nicht akzeptiert werden.

Häufig ist eine Kündigung (betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt) rechtsunwirksam. Ob dies der Fall ist, kann nur vor dem Arbeitsgericht abschließend geklärt werden. Hierzu ist es notwendig, innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht zu erheben.

Sollten Sie also eine Kündigung erhalten haben und rechtliche Schritte hiergegen prüfen lassen wollen, ist in der Regel Eile geboten. Bei mir erhalten Sie deswegen notfalls auch einen sehr kurzfristigen Beratungstermin.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet Arbeitsrecht sind: Wenn Sie Fragen zu einem dieser Themen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate und vertrete Sie an allen Arbeitsgerichten Oberbayerns (notfalls auch darüber hinaus) und am Landesarbeitsgericht München.


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